Aktuelle Informationen für Lehrkräfte in Niedersachsen
Die Krankenhäuser rechnen in der Regel nach der Bundespflegesatzverordnung ab. Diese unterscheidet zwischen Basispflegesatz, Abteilungspflegesatz, Sonderentgelten und Fallpauschalen. Letztere setzen sich immer mehr durch.
01. Januar 2005
Weiterlesen … Dauerbrenner "Beihilfe" - Kostenfalle Krankenhaus
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