Mit Wirkung vom 01.03.2020 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 3,2 % erhöht. Mit Wirkung vom 01.03.2021 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 1,4 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.03.2020 und ab 01.03.2021 können Sie hier einsehen.
Die Broschüre über die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) steht im Mitgliederbereich zum Download bereit.
Hinweise zu den Beihilfevorschriften: Dauerbrenner Kostenfalle Krankenhaus. In den vergangenen Jahren erhielt die Geschäftsstelle mehrfach Nachfragen zur Beihilfe nach stationären Behandlungen.
Im Hinblick auf die Besonderheiten und Erfordernisse des Schuldienstes sind durch die Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) ergänzende Regelungen zur Ausgestaltung der Altersteilzeit für beamtete Lehrkräfte und Schulleitungen getroffen worden.