Aktuelle Informationen für Lehrkräfte in Niedersachsen

Julia Lentz, Ausschussleiterin "Recht und Besoldung" informiert zu folgenden Themen:

  • Schüler fordert Schadenersatz: BGH betont Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer
  • Niedersachsens Beamtinnen und Beamten erhalten ab 01. März höhere Besoldung (mit Ergänzung vom 06.05.2019)
  • Urteil: Unterrichtsausschluss von Schülern bei Infektionsverdacht rechtens

Hinweise zu den Beihilfevorschriften: Dauerbrenner Kostenfalle Krankenhaus. In den vergangenen Jahren erhielt die Geschäftsstelle mehrfach Nachfragen zur Beihilfe nach stationären Behandlungen.

Im Hinblick auf die Besonderheiten und Erfordernisse des Schuldienstes sind durch die Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) ergänzende Regelungen zur Ausgestaltung der Altersteilzeit für beamtete Lehrkräfte und Schulleitungen getroffen worden. 

Für die Genehmigung aller Teilzeitmodelle gilt:
"... wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, kann die nach dem Gesetz zulässige Teilzeitbeschäftigung auf Antrag ... ."

Ausschluss von Klassenfahrt bei aggressivem Fehlverhalten gegenüber Mitschülern zulässig - Ordnungsmaßnahmen der Schule bei Beeinträchtigungen der Unterrichts- oder Erziehungsarbeit und Gefährdung anderer im Schulleben gerechtfertigt.