Sie erhalten als Mitglied auf Antrag Rechtsberatung und Rechtsschutz in dienstlichen, sozialen, beihilfe- und versorgungsbezogenen Angelegenheiten. Dieser Anspruch richtet sich für alle Mitglieder nach der Rechtsschutzordnung des dbb beamtenbund und tarifunion.
Hinweise zu den Beihilfevorschriften: Dauerbrenner Kostenfalle Krankenhaus. In den vergangenen Jahren erhielt die Geschäftsstelle mehrfach Nachfragen zur Beihilfe nach stationären Behandlungen.
Im Hinblick auf die Besonderheiten und Erfordernisse des Schuldienstes sind durch die Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) ergänzende Regelungen zur Ausgestaltung der Altersteilzeit für beamtete Lehrkräfte und Schulleitungen getroffen worden.
Für die Genehmigung aller Teilzeitmodelle gilt: "... wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, kann die nach dem Gesetz zulässige Teilzeitbeschäftigung auf Antrag ... ."