Aktuelle Informationen für Lehrkräfte in Niedersachsen

Im Hinblick auf die Besonderheiten und Erfordernisse des Schuldienstes sind durch die Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) ergänzende Regelungen zur Ausgestaltung der Altersteilzeit für beamtete Lehrkräfte und Schulleitungen getroffen worden. 

Für die Genehmigung aller Teilzeitmodelle gilt:
"... wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, kann die nach dem Gesetz zulässige Teilzeitbeschäftigung auf Antrag ... ."

Ausschluss von Klassenfahrt bei aggressivem Fehlverhalten gegenüber Mitschülern zulässig - Ordnungsmaßnahmen der Schule bei Beeinträchtigungen der Unterrichts- oder Erziehungsarbeit und Gefährdung anderer im Schulleben gerechtfertigt.

Jugendliche müssen sich bei Gruppenreisen den Anweisungen der Betreuer beugen – sonst drohe die Heimfahrt auf eigene Kosten, entschied das Amtsgericht Braunschweig.

Bei Verbreitung von Gewalt- und Pornovideos mit dem Handy droht Unterrichtsausschluss Verwaltungsgericht bestätigt Maßnahme einer Eberbacher Schulleiterin.