Dauerbrenner "Beihilfe" - Kostenfalle Krankenhaus

Dauerbrenner "Beihilfe" - Kostenfalle Krankenhaus

Ich erhalte in meiner Eigenschaft als Ansprechnpartner für (angehende) Pensionärinnen und Pensionäre öfters Anfragen von Kolleginnen und Kollegen über die Höhe der Versorgung, die bei einer Versetzung in den Ruhestand zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden kann.

Ich bitte um Verständnis, dass ich hierzu keine konkreten Aussagen machen kann.

Dafür die das NLBV zuständig: http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17861&article_id=68530&_psmand=111

Das NLBV kommt derartigen Auskunftsbegehren im Rahmen der Kapazitäten kostenlos nach. Für Beamtinnen und Beamte, deren Ruhestand nicht zeitnah bevorsteht und bei denen keine besonderen Gründe für eine personenbezogene Auskunft vorliegen, können allerdings nur allgemeine Auskünfte erteilt werden.

Eine konkrete Berechnung wird nur erstellt, wenn

  • das 53. Lebensjahr vollendet ist und soweit schon eine Auskunft erteilt wurde seit dem mindestens 3 Jahre vergangen sind oder
  • Anlass zu der Annahme besteht, dass eventuell in nächster Zeit die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgt.

Unter der oben aufgefürhten URL kann auch das entsprechende Antragsformular heruntergeladen werden.

Achtung: Eine „Beamtenberatungsstelle für Pensionen" fordert einige Lehrerinnen und Lehrer auf, Auskünfte zu ihren Dienstzeiten zu geben. Sie erstellt daraufhin Berechnungen über die erworbene Versorgungsanwartschaft und fügt dem Schreiben eine Rechnung bei mit der Aufforderung, diese zu bezahlen. Diese Organisation ist weder eine Behörde noch staatlich autorisiert, verbindliche Auskünfte zu erteilen. Lehrerinnen und Lehrer und sonstige Beamtinnen und Beamte sind nicht verpflichtet, mit solchen privatrechtlichen Firmen zusammen zu arbeiten und sich derartige Auskünfte von dort geben zu lassen. Die Kostenerhebung für solche Auskünfte beruht nicht auf der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) oder einer anderen landesrechtlichen Vorschrift.

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