Kultusministerium zur Haftungsfrage bei Schülerselbsttests

Kultusministerium zur Haftungsfrage bei Schülerselbsttests

Keine Haftung von Lehrkräften bei Selbsttests

Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat die Verbandsvertreterinnen und –vertreter über die Haftung von Lehrkräften bei der Anleitung und Beaufsichtigung von Selbsttests in Schule informiert. Nach Abstimmung des Kultusministeriums mit der Gemeinde-Unfallversicherung (GUV) gilt:

„Nach den Vorschriften des SGB VII sind Schülerinnen und Schüler während des Besuchs von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert. Wichtig für die Testwoche ist, dass die vorgeschriebenen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Schulische Bedienstete haften nicht für einen evtl. Personenschaden, dies gilt auch im Kontext der Selbsttests. Sie haften auch dann nicht, wenn die Unterstützungsmaßnahme fehlerhaft erfolgte. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Schädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.“

Das Kultusministerium hat die Bildungsverbände darum gebeten, diese Information auch an die Mitglieder weiterzuleiten.

Trotz dieser Klarstellung bleiben wir bei unserer Auffassung, dass Lehrkräfte kein medizinisch geschultes Fachpersonal sind. Die Selbsttests bedürfen unbedingt einer genauen, gewissenhaften Durchführung, wenn sie eine einigermaßen verlässliche Aussagekraft haben sollen. Eine „pädagogische Anleitung“ reicht auf keinen Fall. Es wird dauern, bis die Schülerinnen und Schüler „Profis“ im Selbsttesten sind und die Ergebnisse sicher verwertbar sein werden.

Wir fordern deshalb weiterhin ein Impfangebot für alle an Schulen Tätigen aller Schulformen, der Gesundheitsschutz muss eine hohe Priorität haben. Wir schlagen vor, mobile Testteams an die Schulen zu senden. Kurzfristig sollte die Unterstützung durch Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz u. a. in Erwägung gezogen werden. Mittelfristig könnten das aber z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Gastronomie oder dem Einzelhandel sein, die sich in Kurzarbeit befinden und angemessen geschult werden können, um diese Testungen durchführen zu können. Für die Zukunft erscheint uns der finnische Weg sinnvoll, dort gibt es an allen Schulen „Schulkrankenschwestern“.

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