Lehrer müssen Beamte sein!

Lehrer müssen Beamte sein!

In der veröffentlichten Meinung und in weiten Teilen der Bevölkerung wird immer wieder die Frage in den Raum gestellt: Müssen eigentlich auch Lehrer Beamte sein? Die Antwort Sie müssen! Das Amt des Lehrers an der staatlichen Schule fällt unter den Funktionsvorbehalt des Grundgesetzes. Seine Tätigkeit vollzieht sich in dem auf allgemeine Schulpflicht gegründeten ,,Verwaltungsmonopol" des Staates.

Der hoheitliche Charakter äußert sich in Leitungs- und Ordnungsbefugnissen, im Prüfungs- und Zeugniswesen, in der Zuteilung von Lebenschancen ,,Erziehung und Unterricht sind die subtilsten Emanationen der Staatsgewalt, weil sie, zumal in der Grundschule, prägenden Einfluss gewinnen können" (Prof. Dr. Josef Isensee, ZBR 1998, S. 295, 307). Nur wenn die Loyalität der Lehrer gewährleistet ist, kann den Eltern der staatlich verordnete Schulzwang zugemutet werden.In Artikel 7 Grundgesetz ist dem Staat die Verantwortung für das Schulwesen übertragen worden. Daraus folgt die staatliche Verantwortung für Bildung und Erziehung, die vor allem von der Schule wahrgenommen wird.

Der Staat kommt diesem Auftrag nach durch die Schulpflicht, die in allen Länderverfassungen abgesichert ist. Das Angebot der Schulpflicht kann der Staat aber nur so lange aufrecht erhalten, als es auch ein kontinuierliches Schulangebot gibt. Ein solches Angebot entfällt, wenn auch nur vorübergehend die Beschäftigten die Schule ,lahm legen" können. Dies könnte geschehen durch einen Lehrerstreik, der bei einer regelmäßigen Beschäftigung von Lehrkräften im Angestelltenverhältnis möglich wäre.

Der Schulpflicht der Kinder entspricht deshalb auf der Lehrerseite das Streikverbot, das der Beamtenstatus für Lehrer sichert. Ein Streik würde den Anspruch der Schüler auf Bildung erheblich beeinträchtigen und wäre besonders unsozial, da es begüterten Eltern sehr viel leichter fiele, streikverursachte Defizite ihrer Kinder - zum Beispiel durch teure Nachhilfestunden - auszugleichen.

Quelle: Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen (BRH) im dbb (Hrsg.), Beamtenprivilegien gehören in das Reich der Fabel, 5. Auflage Dezember 2003, S. 12

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