Unterhaltszahlungen an Enkelkinder können abgesetzt werden, wenn…
Jörg Oesterreich informiert:
Vielfach greifen Großeltern ihren Enkeln Monat für Monat unter die Arme um z.B. Studium oder Ausbildung zu finanzieren. Solche Leistungen lassen sich bei ihnen oft als Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen. Allerdings müssen eindeutige Voraussetzungen erfüllt sein:
Nach dem Einkommenssteuergesetz gilt, dass Großeltern Verwandte in gerader Linie sein müssen. Außerdem wird steuerlich nur anerkannt, wenn die Eltern nicht oder nicht ausreichend leistungsfähig sind, wenn Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere Unterhaltsverpflichtungen vorliegen. Weiter muss der Enkel selbst bedürftig sein - Einkünfte aus Minijobs oder der Zuschussanteil des Bafög werden angerechnet. Bis 624 Euro im Jahr werden nicht berücksichtigt. Alles darüber mindert den abziehbaren steuerlichen Betrag der Großeltern.
2026 können höchstens bis zu 12.348 Euro an Unterhaltsleistungen in Abzug gebracht werden, zusätzlich können übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt nur regelmäßige und per Überweisung erfolgte Zahlungen an.
(siehe Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler)
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Jörg Oesterreich.
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