VNL gegen Kürzungen bei Sprachförderung
- Sprachförderung darf nicht von der Unterrichtsversorgung abhängig sein
- Halbierung der Sprachförderung ist nicht hinnehmbar
- Erlassentwurf darf in dieser Form nicht in Kraft treten
Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte – VNL/VDR hat kein Verständnis dafür, dass Niedersachsens Schulen Sprachförderung zukünftig nur noch anbieten dürfen, wenn es die Unterrichtsversorgung zulässt. Das sieht der Erlassentwurf „Schulische Förderung von Deutsch als Bildungssprache“ vor, dessen Anhörung demnächst endet. „Eine solche Regelung lehnen wir kategorisch ab“, so Torsten Neumann, VNL/VDR-Landesvorsitzender.
Es heißt im Erlassentwurf, dass „allgemein bildende Schulen … unter Berücksichtigung der allgemeinen Unterrichtsversorgung auf Antrag beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zusätzliche Lehrkräftestunden zur Förderung in Deutsch als Zweitsprache [erhalten], sofern genügend Lehrkräftestunden zur Verfügung stehen …“ Das bedeutet, dass die dringend benötigte Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse davon abhängig ist, ob es eine ausreichende Unterrichtsversorgung gibt. Da diese an vielen Schulen gerade im nicht-gymnasialen Bereich sehr schlecht ist, droht zumindest an diesen Schulen der Sprachförderung womöglich das Aus, für die Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse ein Desaster!
Besonders kritisch sieht der VNL/VDR die drastische Reduzierung der Förderstunden für diese Schülergruppe an. Nach derzeitiger Regelung stehen für diese Schülerinnen und Schüler für maximal 1 Jahr in Sprachlernklassen im Sekundar-I-Bereich 30 Wochenstunden zur Verfügung, nach dem vorliegenden Erlassentwurf sollen das zukünftig nur noch 15 Stunden sein. Für Schülerinnen und Schüler, die bereits im regulären Unterricht beschult werden, aber noch Förderbedarf haben, soll dieser von 8 auf maximal 4 Stunden pro Woche reduziert werden. Das führt zu einer nicht hinnehmbaren Halbierung der Sprachförderstunden. Das lehnt der VNL/VDR strikt ab.
„Dieser Erlass dient offensichtlich dazu, die Stundenstatistik zu schönen und den Schulen neuerlich den schwarzen Peter zuzuschieben. Das darf nicht sein! Dadurch werden den Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse noch stärker als bisher schon Bildungschancen zunichte gemacht. Dabei heißt es im Erlassentwurf vollkommen richtig, dass „eine zentrale Bedeutung bei der Verbesserung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit … dabei der Beherrschung der deutschen Sprache zu[kommt]“. Dieser Erlassentwurf darf so nicht in Kraft treten!“ appelliert Neumann an Kultusminister Grant Hendrik Tonne.