Leistungsüberblick vom Verband Niedersächsischer Lehrkräfte

Leistungen: Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte

  • vertritt die Belange seiner Mitglieder in allen Berufsfragen gegenüber Behörden und Öffentlichkeit,
  • unterhält für seine Mitglieder eine erweiterte Diensthaftpflichtversicherung (nähere Informationen siehe unten),
  • gewährt seinen Mitgliedern auf Antrag Rechtsschutz in beruflichen Rechtsstreitigkeiten durch das Dienstleistungszentrum des dbb beamtenbund und tarifunion nach dessen Richtlinien,
  • berät seine Mitglieder und hilft ihnen in dienstlichen Angelegenheiten,
  • setzt sich als Mitglied im Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion NBB für verbesserte Entgelte und deren wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtenbesoldung ein,
  • gibt für seine Mitglieder einen kostenlosen Lehrerkalender und einen Terminplaner in DIN A2 heraus,
  • informiert in allen berufsspezifischen Fragen und über Entwicklungen besonders im Schulbereich aber auch im öffentlichen Dienst,
  • liefert seinen Mitgliedern die Zeitschriften „VNLaktuell“ (Niedersachsen) und „Bildung Real“ (VDR-Bund) sowie das „niedersachsen magazin“ des NBB. Mitglieder im Ruhestand erhalten auf Wunsch die Zeitschrift „AiR – Aktiv im Ruhestand“.

Hinweise zu Ihrem VNL-Versicherungsschutz

VNL-Rechtsschutz

Sie erhalten als Mitglied auf Antrag Rechtsberatung und Rechtsschutz in dienstlichen, sozialen, beihilfe- und versorgungsbezogenen Angelegenheiten. Dieser Anspruch richtet sich für alle Mitglieder nach der Rahmen-Rechtsschutzordnung des dbb beamtenbund und tarifunion.

Rechtsschutzanträge sind unverzüglich ausschließlich an den Rechtsschutzbeauftragten des Verbandes Niedersächsischer Lehrkräfte - VNL zu stellen:

Klaus-Jürgen Maurer

Geschäftsstelle:
Tel.: 0511 320839
Fax: 0511 327759
E-Mail:rechtsschutz@vnl-nds.de

Privat:
Tel.: 0172 5134516
Fax: 05031 913435

Sie erhalten dann umgehend weitere Informationen.

Erweiterte Diensthaftplichtversicherung seit 2022

Die VNL-Dienst-Haftpflichtversicherung umfasst

  • 10 Mio € für Personen und Sachschäden
  • Schäden am fiskalischen Eigentum (z.B. der Schule)
  • Nachhaftung für fünf Jahre
  • Abhandenkommen persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis 5.000,00 €
  • Regresshaftpflicht für Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger Kfz bis 50.000,00 €
  • Abkommen von Dienstschlüsseln (Versicherungssumme 50.000,00 €)
  • Vermögensschaden- und Vermögensschadenregresshaftpflicht (Versicherungs-summe 50.000,00 €)

Der Leistungspflicht des Versicherers unterliegen alle Ersatzansprüche aus Ereignissen, bei denen Sie während des Dienstes infolge grobfahrlässiger Amtspflichtverletzung Schädiger an Personen oder Sachen sind, und zwar in allen Bereichen der Lehrtätigkeit, so im Unterricht, bei praktischen Übungen und Experimenten, bei Besichtigungen und Schulfahrten.

Versicherungsfälle sind unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden. Sie erhalten von dort umgehend Mitteilung über den weiteren Ablauf des Verfahrens.

Ottmar Framke

VNL - Geschäftsstelle
Raffaelstraße 4
30177 Hannover
Tel.: 0511 320839
Fax: 0511 327759
E-Mail: geschaeftsstelle@vnl-nds.de